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Unterstützung im Trauerfall
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Was ist zu tun im Trauerfall?

Die Tage nach einem Sterbefall sind für die Angehörigen nicht nur eine Zeit der Trauer. Auch wenn es sehr schwerfällt, es muss einiges geklärt und organisiert werden. Unterlagen müssen zusammengestellt und vorgelegt, Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Auf Wunsch nehmen wir Ihnen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die individuelle Trauerarbeit bleibt. 


Wir informieren Sie ausführlich und unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen.


„Erst wenn wir den Mut haben, Trauer, Angst und Wut einmal offen zuzulassen, können wir uns auch wieder aus tiefstem Herzen freuen.“ © Günter Jursch (*1927) 

Letztwillige Verfügung

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird: in der letztwilligen Verfügung, dem Testament. Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen. 


Liegt kein Testament vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über das gesamte Prozedere. Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten. Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten. Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades. Im Zweifelsfall kann bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Angehörigen gleichen Grades die Polizei- oder die Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.

Gesetzliche Erbfolge

Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die Hälfte des Vermögens. 


Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.

Übersicht Erbordnung:

  • Erben erster Ordnung sind: Kinder, Enkel, Urenkel
  •  Erben zweiter Ordnung sind: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  •  Erben dritter Ordnung sind: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine
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