Ihr Partner des Vertrauens
Seit 1979 in Luckenwalde
Festgeldkonten sind sehr gefragt, da beim Produkt Festgeld das Thema Sicherheit an erster Stelle steht. Die Einlage von bis zu 100.000 Euro ist je Kunde durch die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der EU gesichert. Ein Verlust ist somit nicht möglich.
Nachdem Sie bei uns einen Vorsorgevertrag abgeschlossen haben, in dem Bestattungsart, weltliche oder kirchliche Trauerfeier sowie alle zur Trauerfeier dazugehörenden Einzelheiten besprochen wurden, legen wir für Sie bei der VR-Bank ein Festgeldkonto an. Wir teilen Ihnen die IBAN des Kontos mit und Sie haben nun die Möglichkeit, die Gesamtsumme des Vorvertrages oder auch monatliche Beträge einzuzahlen. Jeden Monat wird das Festgeld verzinst und in den darauffolgenden Monaten wird dann Zinseszins auf die angesparte Summe gezahlt.
Unser Bestattungshaus erhält monatliche Kontoauszüge, auf denen jede Kontobewegung ersichtlich ist. Das Festgeldkonto lässt sich nur durch Sie selbst auflösen, wenn z. B. ein Umzug ansteht oder aber durch den Tod der Person, auf die das Festgeldkonto ausgestellt wurde. Erst nach Vorlage der Sterbeurkunde wird dann das angesparte Festgeldguthaben auf unser Geschäftskonto überwiesen und somit die Rechnung beglichen.
Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten und damit Vorsorge wichtiger denn je. Die Sterbegeldversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag, das heißt:
Für weitere Informationen stehen wir jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
*Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Versicherungssumme, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.